top of page

Vordrucke und Formalitäten - nur ein kleiner Teil, wenn es um
Gestattungsverfahren
im Bereich des Wasserrechts geht.

Versickerung in das Grundwasser

Die Grundlage

​

Sowohl das Einleiten in oberirdische Gewässer, also Flüsse, Seen und dergleichen, als auch die Versickerung in das Grundwasser stellen aus wasserrechtlicher Sicht den Tatbestand einer Gewässerbenutzung dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG).

​

Da die Erlaubnisfreiheit für Anlagen der Regenwasser-bewirtschaftung nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist, werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ergänzt durch die Landeswassergesetze, Gestattungen in Form einer für die genannten Gewässerbenutzungen gefordert.

​

Wichtige Rechtsgrundlagen wie das WHG oder die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) finden Sie in der Fußzeile verlinkt.

​

Ihr Vorhaben wird auf Erlaubnisfreiheit und Gestattungspflicht geprüft, Sie werden beraten, danach wird die geplante Maßnahme - falls erforderlich - zur Genehmigung gebracht.

Die Verfahren

​

Im jeweiligen Gestattungsverfahren werden den zuständigen Behörden und deren Fachstellen alle erforderlichen Unterlagen zur Erwirkung einer entsprechenden Erlaubnis zur Verfügung gestellt.

​

Dort sind neben einer Erläuterung des Vorhabens unter anderem auch die technischen Eigenschaften der geplanten Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung aufgeführt.

​

Durch Berechnungen und spezifische Nachweise, zum Beispiel über die Leistungsfähigkeit der geplanten Anlagen, werden verschiedene Planungsziele nach-gewiesen, z. B., dass die geplante Gewässerbenutzung keine Verschlechterung der Gewässereigenschaften erwarten lässt.​​​

Unterschrift
bottom of page